Die Stadt Villach ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem
Kärntner Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. LGBl.Nr. 63/2004, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.villach.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen mit der Konformitätsstufe
AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website der Stadt Villach enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Stadt Villach ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit dem Kärntner Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 63/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Nicht alle Seiten auf villach.at verfügen über valides HTML
- Nicht alle Elemente verfügen über die erforderlichen Kontraste (1.4.11: Non-text Contrast; 1.4.1: Use of Color)
- Auf manchen Seiten verfügen manche Content-Bilder über keine Beschreibungen (1.1.1: Non-text Content)
- In manchen Formularen fehlen Bezeichnungen für Formularelemente (1.3.1: Info and Relationships, 2.4.6: Headings and Labels)
- Auf manchen Seiten fehlen die Link-Erklärungen (2.4.1: Headings und Labels; 2.4.4 Link Purpose)
- Auf manchen Download-Übersichtsseiten felen die korrekten Labels und (2.4.6: Headings and Labels; 3.3.2: Labels and Instructions)
- Unverhältnismäßige Belastung: Die Adaption der bestehenden Applikation führt zu "unverhältnismäßig hohem Aufwand", eine Ablösung durch modernere Technik ist mittelfristig in Planung:
- Suchfunktion, Bildergalerien und Online-Veranstaltungskalender auf villach.at
- Derzeit nicht barrierefreie Applikationen und Anwendungen, welche auf der Stadt Villach-Website eingebunden, aber vom Kärntner Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
- Stadtplan, GIS Anwendungen, virtueller 360° 3D Rathaus-Rundgang sowie die "Augen Auf"-Villach Anwendung (Online-Karten und Kartendienste sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) von der Verpflichtung der Barrierefreiheit ausgenommen)
- Live-Videos wie der Gemeinderats-Livestream (Live Videos sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) ausgenommen)
- PDF-Dateien (Verordnungen, Informationsschreiben, Stadtzeitungs-Archiv), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- Videos der Stadt Villach (Imagefilme, Erklärvideos, Gemeinderats-Mediathek), die vor dem 23. September 2020 auf der Website villach.at veröffentlicht wurden
- OPEN Gallery der Stadt Villach (Live Videos sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) ausgenommen)
- Stadtzeitungs- und Medienarchiv (Archive sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) ausgenommen)
- Anwendungen von externen Anbietern (Müll-App, Wasser-App, App der Region, E-Paper Reader etc.)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 20.07.2020 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf www. villach.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Stadt Villach weiter zu verbessern. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:
Stadt Villach, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1, 9500 Villach
E oeffentlichkeitsarbeit@villach.at
T 04242 / 205-1700
Die villach.at -Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der villach.at-Redaktion können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch die Stadt Villach oder einer der Stadt Villach zuordenbaren Website beziehen. Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Villach beziehungsweise auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.